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BB 2017, 1574
BFH 
Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht (Urteil vom 25.01.2017, II R 19/15)

Ist der Erwerber eines Grundstücks beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich des “Ob” und “Wie” der Bebauung gebunden, wird das erworbene Grundstück erst dann im bebauten Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der Bauerrichtungsvertrag geschlossen wird.

BFH, BB 2017, 1574-1576 (Urteil vom 25.01.2017, II R 19/15)

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