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BB 2018, 2214
BFH 
Einbeziehung von Reisevorleistungen Dritter an Organgesellschaft in die Margenbesteuerung (Urteil vom 01.03.2018, V R 23/17)

Die organschaftliche Zusammenfassung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bewirkt bei Anwendung des § 25 UStG, dass es sich nur bei den von Organgesellschaften mit eigenen Betriebsmitteln erbrachten Leistungen um Eigenleistungen handelt, während die durch Organgesellschaften von Dritten bezogenen Leistungen Reisevorleistungen sind, die in die Margenbesteuerung einzubeziehen sind.

BFH, BB 2018, 2214-2216 (Urteil vom 01.03.2018, V R 23/17)

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