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BB 2021, 1680
BGH 
Ein vom bisherigen Vorstand beauftragter Rechtsanwalt kann sich nicht auf die negative Publizität des Vereinsregisters berufen (Beschluss vom 11.05.2021, II ZB 32/20)

Ein vom bisherigen Vorstand beauftragter Rechtsanwalt ist im Hinblick auf die Prozessvollmacht kein Dritter i. S. v. § 68 BGB und kann sich deshalb nicht auf die negative Publizität des Vereinsregisters berufen.

BGH, BB 2021, 1680 (Beschluss vom 11.05.2021, II ZB 32/20)

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