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BB 2013, 1538
 
EU-Kommission: EU-Staaten sollen kollektiven Rechtsschutz gewähren

Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgerufen, kollektive Rechtsschutzverfahren einzuführen. Mit den am 11.6.2013 vorgestellten, nicht verbindlichen Grundsätzen sollen Bürger und Unternehmen ihre durch EU-Recht garantierten Rechte besser durchsetzen können, etwa bei Verstößen gegen das Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsrecht. Dabei geht es nicht um eine Harmonisierung der Systeme der Mitgliedstaaten, …

BB 2013, 1538

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