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BB 2019, 1702
BFH 
Doppelte Haushaltsführung – Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang (Urteil vom 03.04.2019, VI R 15/17)

Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

BFH, BB 2019, 1702-1704 (Urteil vom 03.04.2019, VI R 15/17)

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