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BB 2019, 2420
Kielkowski/Schmalz 
Die Escapeklausel ist tot. Es lebe die Escapeklausel!

Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber alle drei Jahre verpflichtet, eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.

Kielkowski/Schmalz, BB 2019, 2420-2423

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