Der vom Leasingnehmer aufgrund schuldhaft veranlasster außerordentlicher Kündigung zu leistende Schadensersatz ist ohne Umsatzsteuer zu berechnen (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 68/06)
           
          BGH, BB 2007, 1022-1024 (Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 68/06)
        
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