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BB 2009, 2363
LG Köln 
Delisting: Bei Vorliegen eines verlässlichen Marktpreises keine Unternehmensbewertung nach IDW S1 erforderlich (Beschluss vom 24.07.2009, 82 O 10/08)

Der für die Bemessung einer angemessenen Abfindung im Falle eines Delisting relevante Verkehrswert der Aktien kann unter bestimmten Voraussetzungen aus einem Marktpreis abgeleitet werden, den der Großaktionär bei der Übernahme der zu delistenden Gesellschaft innerhalb eines Jahres zuvor für ein kontrollvermittelndes Aktienpaket bezahlt hat. In diesem Fall bedarf es keiner Ermittlung des objektivierten Ertragswerts nach dem IDW S1.…

LG Köln, BB 2009, 2363 (Beschluss vom 24.07.2009, 82 O 10/08)

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