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BB 2006, 234
BGH 
Darlehensvertragliche Verpflichtung des GbR-Gesellschafters in Höhe seiner Beteiligungsquote mit entsprechender Vollstreckungsunterwerfung dient auch der Haftungsbeschränkung (Sonstiges vom 25.10.2005, XI ZR 402/03)

Die im Darlehensvertrag einer kreditsuchenden BGB-Gesellschaft enthaltene Verpflichtung der Gesellschafter, sich in Höhe der auf ihre jeweilige Gesellschaftsbeteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen zu unterwerfen, dient nicht nur Sicherungszwecken, sondern auch dazu, die darlehensvertragliche Haftung der Gesellschafter zu beschränken.

BGH, BB 2006, 234-235 (Sonstiges vom 25.10.2005, XI ZR 402/03)

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