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BB 2024, 214
 
DStV: Corona-Wirtschaftshilfen Last Call – Frist für die Schlussabrechnung endet am 31.1.2024

Achtung: Nur noch bis zum 31.1.2024 steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.3.2024 beantragt werden. Dazu muss bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein.

BB 2024, 214

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