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BB 2019, 2921
 
BfJ: Fristablauf für Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 am 31.12.2019

Eine Vielzahl von Unternehmen ist dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2019 ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen. Wird diese Frist versäumt, hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren einzuleiten. Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, …

BB 2019, 2921

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