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BB 2023, 578
 
BfJ: Aufrechterhaltung der Bußgeldbescheide i. H. v. 5,125 Mio. Euro gegen das soziale Netzwerk Telegram

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte im Oktober 2022 zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 5,125 Mio. Euro gegen die Telegram FZ-LLC verhängt. Die von Telegram beauftragte Anwaltskanzlei hat in der Folge gegen beide Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Das BfJ hat nach Prüfung der Einsprüche entschieden, die beiden Bußgeldbescheide aufrechtzuerhalten. Die Akten wurden nun über die StA Bonn an das AG Bonn zur gerichtlichen Entscheidung übersandt.…

BB 2023, 578

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