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BB 2020, 1258
 
BfJ: Aktualisierung der Hinweise zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) passt die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Erleichterungen für Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nicht fristgerecht veröffentlicht haben, teilweise an die veränderten Umstände an. Nach wie vor können Unternehmen, die für den Jahresabschluss 2018 oder frühere Jahre vom BfJ eine Androhungsverfügung mit Ausstellungsdatum zwischen dem 6.…

BB 2020, 1258

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