Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, Begründungspflicht eines (Un-)Sicherheitszuschlags (Urteil vom 20.03.2017, X R 11/16)
BFH, BB 2017, 2081-2085 (Urteil vom 20.03.2017, X R 11/16)
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