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BB 2018, 1592
BAG 
Beweislast für institutionellen Rechtsmissbrauch bei Befristungen (Urteil vom 21.02.2018, 7 AZR 765/16)

Die Gerichte sind wegen § 5 Nr. 1 Buchst. a der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 verpflichtet auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich das Rechtskonstrukt der Befristung von Arbeitnehmern nutzten. Dazu haben sie jeweils eine Einzelfallbetrachtung durchzuführen.

BAG, BB 2018, 1592-1597 (Urteil vom 21.02.2018, 7 AZR 765/16)

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