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BB 2017, 1279
BAG 
Beweislast wegen Diskriminierung eines Bewerbers – richtlinienkonforme Auslegung (Urteil vom 15.12.2016, 8 AZR 454/15)

Die Darlegungs- und Beweislast für die die Rechtfertigung i. S. v. § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG begründenden Tatsachen trägt der Arbeitgeber.

BAG, BB 2017, 1279 (Urteil vom 15.12.2016, 8 AZR 454/15)

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