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STB 2006, 322
BFH 
Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs, kein Ausschluss der Steuerbegünstigung durch Begründung einer Betriebsaufspaltung ([unbekannt] vom 30.03.2006, IV R 31/03)

Die Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine GmbH schließt die vorangehende steuerbegünstigte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen die zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter gehörten, nicht aus, wenn der Steuerpflichtige zuvor seine landwirtschaftliche Betätigung beendet hat.

BFH, StB 2006, 322 ([unbekannt] vom 30.03.2006, IV R 31/03)

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