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BB 2008, 2119
FG Thüringen 
Bei der Ansparrücklage gilt die GmbH & Co. KG nicht als Existenzgründerin i. S. d. § 7 g Abs. 7 S. 2 EStG (Urteil vom 30.01.2008, 3 K 579/07)

Eine GmbH & Co. KG kann mangels Existenzgründereigenschaft keine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG bilden. Sie ist auch dann keine Existenzgründerin im Sinne dieser Vorschrift, wenn sowohl die Kommanditisten als auch die GmbH für sich jeweils die Voraussetzungen eines Existenzgründers erfüllen.

FG Thüringen, BB 2008, 2119-2120 (Urteil vom 30.01.2008, 3 K 579/07)

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