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BB 2016, 1887
BFH 
Bei Entladung eines Transportmittels festgestellte Fehlmengen führen aufgrund zugleich festgestellter Unregelmäßigkeit zur Entstehung der Energiesteuer (Urteil vom 31.05.2016, VII R 40/13)

Eine Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung nach § 14 Abs. 1 EnergieStG ist erst dann beendet, wenn der Empfänger das bei ihm eingetroffene Beförderungsmittel vollständig entladen hat, so dass die Feststellung von Fehlmengen während des Entladevorgangs noch während der Beförderung erfolgt.

BFH, BB 2016, 1887-1889 (Urteil vom 31.05.2016, VII R 40/13)

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