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BB 2019, 1072
BFH 
Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht (Urteil vom 13.12.2018, III R 22/17)

Ein Vertrag, mit dem ein Investor ein Architekten- und Ingenieurbüro mit der Überwachung des Baus eines noch zu errichtenden Gebäudes beauftragt, ist ein Leistungsvertrag, der i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 5 InvZulG 2010 der Bauausführung zuzurechnen ist. Beginn der Herstellung eines Gebäudes ist somit spätestens der Zeitpunkt, zu dem ein solcher Vertrag abgeschlossen worden ist.

BFH, BB 2019, 1072 (Urteil vom 13.12.2018, III R 22/17)

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