BbgOLG: Aufrechnungslage zur Zeit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit – Risiko des frühzeitigen Erkennens drohender Masseunzulänglichkeit trägt der Insolvenzverwalter (Urteil vom 25.11.2020, 7 U 77/19)
Brandenburgisches OLG, BB 2021, 148 (Urteil vom 25.11.2020, 7 U 77/19)
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