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BB 2022, 689
OLG München 
Barabfindung allein auf der Schätzgrundlage des Börsenkurses (Beschluss vom 14.12.2021, 31 Wx 190/20, II ZB 5/22)

Als Schätzgrundlage für die Ermittlung des angemessenen Ausgleichs kann unter denselben Voraussetzungen wie bei der Ermittlung der angemessenen Abfindung in geeigneten Fällen auf den Börsenkurs abgestellt werden, ohne dass es einer zusätzlichen Ertragswertberechnung bedarf.

OLG München, BB 2022, 689 (Beschluss vom 14.12.2021, 31 Wx 190/20, II ZB 5/22)

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