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BB 2016, 2178
 
BaFin: Betrieb eines Rückversicherungsgeschäfts durch Unternehmen aus Drittstaaten – Auslegungsentscheidung

Versicherer aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sind, müssen eine Erlaubnis der BaFin besitzen und in Deutschland eine Niederlassung errichten, wenn sie hierzulande das Erst- oder Rückversicherungsgeschäft betreiben wollen.

BB 2016, 2178

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