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BB 2024, 533
 
BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem “Cum-Ex”-Fall

Mit am 14.2.2024 veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sogenannten “Cum-Ex”-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendet sich im Kern gegen die Verwerfung seiner Revision gegen das Strafurteil durch den BGH.

BB 2024, 533

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