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BB 2018, 1281
 
BVerfG: Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare europäische Verordnung

Es besteht keine Straflosigkeit für vor dem 3.7.2016 begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die vom BGH vorgenommene Auslegung des § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG, nach der es am 2.7.2016 nicht zu einer “Ahndungslücke” für Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz gekommen sei, verstößt nicht gegen das Analogieverbot des Art. …

BB 2018, 1281

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