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BB 2019, 2778
 
BT: Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen sollen zeitnah identifiziert und auch verringert werden. Um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685) eingebracht.

BB 2019, 2778

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