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BB 2020, 662
 
BReg: Keine Angaben zu steuerlichen Einzelfällen zu Cum-Ex-Geschäften

Die Kompetenz zur Verwaltung und zum Vollzug von Ertragsteuern liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung bei den Finanzbehörden der Länder. Daher nehme das BMF zur Bearbeitung einzelner Steuerfälle unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht Stellung, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/17341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16981), …

BB 2020, 662

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