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BB 2024, 1814
 
BMWK: Fristablauf 30.9.2024 – jetzt Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen einreichen

Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden. Diese letzte Fristverlängerung geht auf eine Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband e. V., der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer im März 2024 zurück. Derzeit sind noch rd. 300 000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, …

BB 2024, 1814

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