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BB 2017, 258
 
BMJV: Neue Informationspflichten für Unternehmen

Seit dem 1.2.2017 gelten neue Informationspflichten für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verpflichtet diese, Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darauf hinzuweisen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

BB 2017, 258-259

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