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BB 2022, 1730
 
BMJ: Gesetz zur Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung in Kraft getreten

Die wesentlichen Vorschriften des vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten und Anfang Juli 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften sind am 27.7.2022 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht im Einzelnen vor:

BB 2022, 1730

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