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BB 2008, 1198
 
BMF: Vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags entfällt

Das BMF hob mit Schreiben vom 14.5.2008 – IV A 4 – S 0338/07/0003 – die Anweisung auf, Festsetzungen des Solidaritätszuschlags vorläufig vorzunehmen (vgl. zuletzt BMF, 14.4.2008, BStBl. I, 536), nachdem das BVerfG durch Kammerbeschluss vom 11.2.2008 – 2 BvR 1708/06 – die gegen den BFH-Beschluss vom 28.6.2006 – VII B 324/05 – gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte.

BB 2008, 1198

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