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BB 2019, 150
 
BMF: Basiszins zum 2.1.2019 zur Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 Abs. 4 InvStG

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2.1.2019 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2019 gem. § 18 InvStG erforderlich ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2019 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 0,52 Prozent errechnet.

BB 2019, 150

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