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BB 2016, 1153
 
BGH: Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen

Der u. a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 4.5.2016 – XII ZR 62/15 – entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein Dauerschuldverhältnis, wie der Fitnessstudio-Vertrag, kann zwar von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. …

BB 2016, 1153-1154

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