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BB 2023, 514
 
BGH: Zur Rechtskraftfähigkeit einer Entscheidung gem. § 322 Abs. 2 ZPO bei Nichtberücksichtigung einer hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung

Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO liegt auch dann vor, wenn eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung unberücksichtigt bleibt, weil es an der Gegenseitigkeit im Sinne von § 387 BGB fehlt.

BB 2023, 514

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