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BB 2017, 513
 
BGH: Zur Gläubigerbenachteiligung bei Verrechnung wechselseitiger Forderungen im Kontokorrentverhältnis

Die Verrechnung wechselseitiger Forderungen im Kontokorrentverhältnis benachteiligt die Gläubiger nicht, soweit die eingegangenen Gutschriften auf der Bezahlung solcher Forderungen beruhen, welche der Bank anfechtungsfest zur Sicherheit abgetreten worden waren, und der Bank eine anfechtungsfeste Sicherheit am Anspruch des Schuldners auf Gutschrift zusteht.

BB 2017, 513

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