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BB 2019, 2306
 
BGH: Zum Vorwurf der Sittenwidrigkeit bei Verletzung von Pflichten aus einer Teilgewinnabführungsvereinbarung

Die Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH, die aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrags verpflichtet ist, 20 % ihres Jahresüberschusses abzuführen, an eine Gesellschaft mit im Wesentlichen gleichen Gesellschaftern gegen eine angemessene Gegenleistung begründet nicht ohne Weiteres eine den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründende Verletzung der Leistungstreuepflicht.

BB 2019, 2306

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