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BB 2016, 2049
 
BGH: Werbung einer Apotheke mit überhöhtem Vergleichspreis ist irreführend – Apothekenabgabepreis

Die Angabe eines um 5 % überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

BB 2016, 2049

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