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BB 2014, 1281
 
BGH: Vollstreckungsgegenklage und Zuständigkeitsregelung im LugÜ

a) Eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO fällt nicht unter die Zuständigkeitsregelung in Art. 22 Nr. 5 LugÜ (2007), wenn das1282 Erlöschen der zu vollstreckenden Forderung durch Aufrechnung mit einer Forderung geltend gemacht wird, für deren selbständige Geltendmachung das angerufene Gericht international unzuständig wäre.

BB 2014, 1281-1282

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