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BB 2024, 577
 
BGH: Verwehrung einer Berufung auf fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache eines Dritten

a) Die Berufung auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache ist dem Dritten gemäß § 15 Abs. 1 HGB nur dann verwehrt, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis genügen demgegenüber nicht.

BB 2024, 577

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