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BB 2020, 257
 
BGH: Verkehrsverständnis eines Gütesiegels oder Prüfzeichens – IVD-Gütesiegel

a) Eine Irreführung liegt nicht (mehr) vor, wenn sich das Verkehrsverständnis mit der Folge geändert hat, dass die beanstandete Angabe den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

BB 2020, 257

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