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BB 2014, 3073
 
BGH: Verjährung der Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft

a) Die Forderung aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft wird mit der Rechtskraft des Urteils, dessen Vollstreckung abgewendet werden soll, fällig, ohne dass es einer Leistungsaufforderung durch den Titelgläubiger bedarf (Fortführung von Senatsurteil vom 29.1.2008 – XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 ff.).

BB 2014, 3073

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