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BB 2008, 1405
 
BGH: Verbraucher trägt Darlegungslast für Vorformulierung von Vertragsklauseln

Der BGH hat mit Urteil vom 15.4.2008 – X ZR 126/06 – entschieden, dass im Falle von Vertragsklauseln, die zur Verwendung in einem einzelnen Verbrauchervertrag bestimmt sind, der Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Vertragsklauseln vorformuliert worden sind und er infolge der Vorformulierung keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnte.

BB 2008, 1405

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