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BB 2021, 2945
 
BGH: Unzulängliche Berufungsbegründung

Eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) nicht mehr geheilt werden (Fortführung von Senat, Urteil vom 13.2.1997 – III ZR 285/95, NJW 1997, 1309, 1310; BGH, Beschluss vom 27.1.2015 – VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511 Rn. 15).

BB 2021, 2945

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