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BB 2022, 2689
 
BGH: Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen

Der u. a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 15.11.2022 – XI ZR 551/21 – entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.

BB 2022, 2689-2690

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