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BB 2016, 2625
 
BGH: Teilnahme an Internet-Tauschbörsen – Schadensersatzanspruch – Everytime we touch

Der Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB, der sich auf die Herausgabe des durch den rechtswidrigen Eingriff Erlangten erstreckt, kann in Fällen des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.2626

BB 2016, 2625-2626

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