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BB 2021, 2754
 
BGH: Tätigkeit als Insolvenzverwalterin nicht auf Wartezeit für Notarstelle anrechenbar

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 15.11.2021 – NotZ(Brfg) 2/21 – entschieden, dass bei der Bewerbung um eine Notarstelle die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin bei der sog. Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann. Dass die Insolvenzverwaltung zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört, ist dabei nicht der entscheidende Gesichtspunkt. …

BB 2021, 2754

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