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BB 2019, 2177
 
BGH: Schadensersatzanspruch gegen einen Organwalter einer unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbringenden juristischen Person

a) Ein gegen den Organwalter einer juristischen Person, die unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbringt, gerichteter Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 2 Abs. 2, §§ 3, 10 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 9 OWiG setzt unter anderem voraus, dass der betreffende Organwalter vorsätzlich gehandelt hat (Festhaltung Senatsurteil vom 10. Juli 2018 – VI ZR 263/17, NJW-RR 2018, 1250 Rn. 48).

BB 2019, 2177

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