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BB 2024, 1089
 
BGH: Rückgriff auf Börsenkurs einer Gesellschaft als Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts

a) Der Rückgriff auf den Börsenkurs einer Gesellschaft ist grundsätzlich eine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts und des Werts der Beteiligung eines außenstehenden Aktionärs im Rahmen des § 305 AktG (Bestätigung BGH, Beschluss vom 21. Februar 2023 – II ZB 12/21, BGHZ 236, 180 Rn. 18 [BB 2023, 833, Ls.]).

BB 2024, 1089

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