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BB 2008, 1797
 
BGH: Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

Mit Urteil vom 7.7.2008 – II ZR 26/07 – hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter, der infolge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung eines Insolvenzplans seine gesetzliche Prozessführungsbefugnis verliert, muss es in den Tatsacheninstanzen offenlegen, wenn er den Prozess in gewillkürter Prozessstandschaft fortführt.

BB 2008, 1797

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