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BB 2016, 2497
 
BGH: Prospektmangel – Haftungszurechnung nach § 31 BGB

Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB setzt voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat.

BB 2016, 2497

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